Grundsteuer
Grundsteuerreform
Ausgangslage
Die geltende Grundsteuer, die unter Zuhilfenahme veralteter Einheitswerte berechnet wird, schafft keinerlei Anreize zur Minderung der Flächeninanspruchnahme. Darüber hinaus begünstigen die Bewertungsregelungen für bebaute Grundstücke sogar die stärker Flächen beanspruchende Bebauung mit Einfamilienhäusern gegenüber der Bebauung mit Mehrfamilienhäusern.
Reformvorschläge
Folgende Reformmodelle für die Grundsteuer sind in der Diskussion:
1. Bodenwertsteuer (Bemessungsgrundlage: Lage- bzw. Bodenwert)
2. Bodenflächensteuer (Bemessungsgrundlage: Grundstücksfläche)
3. Kombinierte Bodenflächen- und Gebäudeflächensteuer, vorgelegt von Bayern und Rheinland-Pfalz (Bemessungsgrundlage: Grundstücksfläche)
4. Kombinierte Bodenwert- und Flächensteuer, vorgelegt vom Deutschen Institut für Urbanistik (Bemessungsgrundlage: Kombination aus Lagewert und Grundstücksfläche)
5. Flächennutzungsteuer (Bemessungsgrundlage: Ökologisch differenzierte Flächennutzungskategorien)
6. Kombinierte Bodenwert- und Flächennutzungsteuer (Bemessungsgrundlage: Ökologisch differenzierte Flächennutzungskategorien und Bodenwert)
Um Lenkungseffekte zu erzielen, sind bei allen Modellen größere Spannweiten der Steueränderung notwendig. Die Spreizung der Steuermesszahlen für gewünschte Zustände und Vorgänge einerseits und weniger erwünschte Zustände andererseits spielt dabei eine entscheidende Rolle. Signifikante positive innovationspolitische wie ökologische Auswirkungen sind bei einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer nicht zu erwarten. Einzig die Flächennutzungsteuer könnte bei Aufkommensneutralität eine positive Wirkung auf Innovationen im Bereich der umweltschonenden Nutzung von Grundstücken entfalten. Je umweltschädlicher Grundstücke genutzt werden, desto mehr Steuern muss der Grundstücksbesitzer zahlen. Grundstücksbesitzer erhalten so den Anreiz, ihre Flächen möglichst wenig zu versiegeln und ökologisch verträglich zu nutzen. Die Flächennutzungssteuer könnte aber einen Anreiz für Kommunen setzen, ihr Steueraufkommen durch die Förderung umweltschädlicher Flächennutzungen zu erhöhen.
Aber letztlich muss die Gemeinde auch die Folgekosten solcher Flächennutzungen ins Kalkül nehmen, so dass sich das bereits heute oft nicht wirklich lohnt.
Generell stellen die beiden durch das Instrument angesprochenen Anreizebenen, die kommunale und die individuelle, ein Problem für die ökologische Beurteilung der Flächennutzungssteuer dar. Für die Kommunen sind die Anreize problematisch. Dafür wären die Anreize für die Flächennutzer aus ökologischer Sicht den anderen Modellen vorzuziehen. Bei den anderen Modellen sind die Anreize auf kommunaler Ebene ökologisch wünschenswert, da die Kommunen für die Freihaltung von Flächen in höherem Maße entlohnt werden als bisher. Dafür wird das Besitzen von Freiflächen für die Bürger zu einer teuren Angelegenheit, so dass befürchtet werden muss, dass sie den Anteil der Freiflächen, die sie besitzen tendenziell reduzieren werden.
Aus ökologischer Sicht und zur Umsetzung des Verursacherprinzips ist eine Flächennutzungsteuer als wünschenswerteste Alternative zu bezeichnen. Dabei muss in jedem Fall eine Lösung für die problematischen Anreize auf kommunaler Ebene gefunden werden um zu verhindern, dass die Kommunen die umweltschädliche Nutzung ihrer Flächen zur Einkommensmaximierung nutzen. Dazu könnte die Flächennutzungsteuer, wie oben vorgeschlagen, mit der Bodenwertsteuer kombiniert werden. Auch über einen ökologisierten Kommunalen Finanzausgleich könnte dieses Problem gelöst werden.



