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Einzelbegriffe

Emissionshandel
- Definition
- Kyoto Mechanismen
- Joint Implementation (JI)
- Clean Development Mechanism (CDM)
- Cap and Trade
- Pool Modell

Externe Effekte
- Definition & weitere Infos

Ökologische Finanzreform
- Definition & weitere Infos
- Abbau kontaproduktiver Subventionen
- Investitionspolitik
- Wirtschaftliche Aktivitäten des Staates

Ökologische Steuerreform
- Definition
- Einzelheiten der ÖSR
- Höhe der Ökosteuern
- Ausnahmeregelungen
- Abgeschaffte Ausnahmeregelungen für die Industrie
- Ökosteuergesetze
- 3-Liter-Auto
- Benzinspartipps
- Weitere Infos

Subventionsabbau
- Definition und weitere Infos
- Offene und versteckte Subventionen


EMISSIONSHANDEL

Definition: 
Allgemein ist darunter der Handel mit Verschmutzungsrechten für die Industrie zu verstehen. Dieses Modell orientiert sich an den sog. Kyoto-Mechanismen, die auf der Klimaschutzkonferenz in Kyoto im Dezember 1997 erstmals besprochen wurden. Auch das Prinzip Cap and trade und das Pool Modell ist beim Handel mit Verschmutzungsrechten von Bedeutung.

Was sind die Kyoto-Mechanismen?
Unter dem Begriff „Kyoto-Mechanismen“ werden neuerdings Emissionshandel(s.o.), Joint Implementation und der Clean Development Mechanism zusammengefasst.

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Was bedeutet Joint Implementation (JI)? (Gemeinsame Implementierung)
JI bedeutet, dass Unternehmen der Industrienationen in anderen Industrieländern investieren können und ist zur Ergänzung inländischer Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen vorgesehen. Dafür würden dien Unternehmen Emissionsgutschriften erhalten. Diese Emissionsgutschriften können die betreffenden Unternehmen mit Ihren eigenen Emissionszertifikaten und somit Reduktionszielen verrechnen.  

Was ist der Clean Development Mechanism (CDM)? (Mechanismus für eine saubere bzw. umweltverträgliche Entwicklung)
Der CDM ermöglicht den Industrienationen zusätzlich zur JI auch in Entwicklungsländern zu investieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Investoren in dem Gastgeberland einen aktiven und wahrnehmbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Hierfür können sich die jeweiligen Investoren wiederum Emissionsgutschriften im Heimatland anrechnen lassen. So kann als Ausgleich zu den JI-Projekten zur nachhaltigen Entwicklungshilfe beigetragen werden. Im Übrigen sieht der CDM vor, das alle Emissionsreduktionen, die sich aus JI-Projekten ergeben, einer Prüfung unterzogen und beglaubigt werden.

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Was bedeutet Cap and Trade? (Deckeln und Handeln)
Um Unternehmen finanzielle Anreize zur Emissionsreduktion zu bieten, kann das Cap-and-Trade-System angewandt werden: Cap, weil der Staat ein genau festgelegtes Maximum an Verschmutzungsrechten zuteilt und somit das Reduktionsziel vorgibt. Trade, weil jeder mit seinen Verschmutzungsrechten frei umgehen darf: Verkäufe nicht benötigter Emissionsrechte an andere Unternehmen.

Was ist das Pool-Modell?
Nach dem Pool-Modell werden alle Emissionsrechte eines Wirtschaftszweigs in einem Topf (Pool) von einem Treuhänder verwaltet. Dabei muss der Treuhänder dafür sorgen, dass sein jeweiliger Wirtschaftszweig nicht mehr emittiert, als er Emissionsrechte hält. Gleichzeitig können weiterhin überflüssige Emissionsrechte an andere Branchen verkauft werden.

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EXTERNE EFFEKTE

 Was sind externe Effekte? 
Externe Effekte sind Kosten- oder Nutzenwirkungen, die nicht über den Markt geregelt werden, sondern Kosten und Nutzen von Dritten unmittelbar beeinflussen. Dabei muss zwischen positiven und negativen externen Effekten (externe Nutzen, externe Kosten) unterschieden werden. 

Weitere Erläuterungen: 
Externe Effekte sind Folgen, die auf das Verhalten von Menschen zurückzuführen sind. Diese Folgen betreffen jedoch nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch (oder nur) andere Individuen, werden aber nicht im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ausgehandelt oder abgegolten. Externe Effekte spiegeln sich also nicht im Preis für eine Leistung oder ein Produkt wider und verursachen damit Fehlallokationen, da die Mechanismen der Ökonomie auf Kostentransparenz aufbauen. Eine ökonomische Strategie zum Umgang mit dem Problem der externen Effekte ist die Monetarisierung, das heißt die Berechnung externer Kosten und Nutzen. Monetarisieren externer Effekte bedeutet, den Folgen finanzielle Auswirkungen zuordnen. Beispielsweise kann man so die Schäden an Gebäuden durch Schwefeldioxydemissionen aus dem Verkehr quantifizieren und in Kosten ausdrücken. Durch die Berechnung externer Kosten und Nutzen werden externe Effekte transparent gemacht. Außerdem wird Vergleichbarkeit hergestellt: Das Benzinauto führt zu Schäden an Gebäudefassaden, das Biodieselauto zur Stickstoffbelastung des Bodens - welche dieser beiden Folgen ist schwerwiegender? Laut Ökonomie jene, die mehr (interne und externe) Kosten verursacht. Der Frage, wie externe Effekte zu monetarisieren sind, welcher finanzielle Aufwand zum Beispiel einer kaputten Fassade im Vergleich zu einem überdüngten Boden beigemessen wird, begegnet die Ökonomie mit unterschiedlichsten Verfahren, die Vor- und Nachteile aufweisen und diskutierenswert sind.

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ÖKOLOGISCHE FINANZREFORM

 Was bedeutet ökologische Finanzreform? 
Viele steuer- und subventionspolitische Maßnahmen fördern indirekt umweltbelastende Aktivitäten und bremsen damit eine nachhaltige Entwicklung. Um das zu verhindern, müssen mittels einer ökologischen Finanzreform weitere Steuern auf umweltbelastende Güter eingeführt, sowie kontraproduktive Subventionen und Steuervergünstigungen abgebaut werden. Im Zuge einer ökologischen Finanzreform müssen sowohl die Einnahmen, als auch die Ausgaben des Staates nach umweltschonenden Gesichtspunkten gestaltet werden. 
Die ökologische Finanzreform ist an die ökologische Steuerreform gebunden, da sie ebenfalls zur Entlastung des Faktors Arbeit und zum Schutz der Umwelt beiträgt.

Woraus besteht die Ökologische Finanzreform? 
Eine ökologische Finanzreform umfasst verschiedene komplexe Themenbereiche. Im Wesentlichen sind das die umweltorientierte Reform bestehender Steuern, die umweltorientierte Gestaltung von Beiträgen und Gebühren, Subventionspolitik zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung, sowie eine nachhaltig umweltgerechte Gestaltung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates, insbesondere der öffentlichen Beschaffung und staatlichen Investitionen. 

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Was bedeutet die umweltorientierte Reform bestehender Steuern? 

Bestehende Steuern werden im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung so reformiert, dass sie eine Lenkungseffizienz in Richtung Ökologie aufweisen. Hierzu kann die Reform der Energiebesteuerung (siehe Ökosteuer), aber auch Veränderungen in den Bereichen der Flächenverbrauchsbesteuerung gehören. In diesen beiden Fällen liegt die Lenkungswirkung  
• bei der Ökosteuer in der „Anerziehung“ eines ressourcenschonenden, energiesparenden Verbraucherverhaltens, 
• bei der Flächenverbrauchsbesteuerung in der Verhinderung einer übermäßigen Flächenversiegelung. 

Was bedeutet der Abbau kontraproduktiver Subventionen? 
Förderziele, die nicht mehr mit der angestrebten nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung vereinbar sind, werden im Zuge einer ökologischen Finanzreform abgeschafft. Diese Subventionen können ersatzlos abgeschafft werden, sofern sie nicht aus Gründen der Wirtschafts- und Sozialverträglichkeit durch andere Förderungen ersetzt werden müssen. Durch Abschaffung solcher Subventionen werden die oft damit verbundenen hohen fiskalischen und volkswirtschaftlichen Kosten reduziert.

Was ist unter einer umweltgerechten Gestaltung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates zu verstehen? 
Beispielsweise können öffentliche Einrichtungen bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen auf deren Umweltverträglichkeit achten. Damit würde der Staat seiner Vorbildfunktion nachkommen. Auch Investitionen zur umweltgerechten Optimierung von Abläufen und Energieeinsparung innerhalb öffentlicher Einrichtungen zählen dazu. Kosteneinsparungen im Sinne der ökologischen Finanzreform sind so möglich. 

Welche Rolle spielt die staatliche Investitionspolitik bei der ökologischen Finanzreform? 
Um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, besteht die Aufgabe des Staates darin, Investitionsentscheidungen so zu treffen, dass langfristige Umwelteinwirkungen bedacht werden. So können immense Folgekosten von umweltschädigenden Fehlinvestitionen ausgeschlossen werden. 

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ÖKOLOGISCHE STEUERREFORM

Was ist die Ökologische Steuerreform? 
Die ökologische Steuerreform ist nach einem einfachen Prinzip aufgebaut: Energie und umweltschädlicher Verkehr wird teurer, Arbeit wird günstiger. Damit kann der Umwelt geholfen werden. Gleichzeitig entstehen Arbeitsplätze, da Arbeitskräfte billiger werden. 
Profitieren kann davon jeder:

• Gesundes Klima statt Klimakatastrophe • Schonung knapper Ressourcen • Weniger Abhängigkeit vom Öl • Wettbewerb in der Umwelttechnologie • Mehr Arbeitsplätze

Somit werden die Einnahmen aus der Ökosteuer vollständig an die Bürger zurückgegeben. 
Die Ökosteuern müssen in regelmäßigen Schritten weiter ansteigen: dadurch können sich die Energieverbraucher rechtzeitig anpassen. Benzinsparende Fahrzeuge, das Umsteigen auf Bus und Bahn, bessere Wärmedämmung bei Gebäuden, Stromsparen und mehr Energieeffizienz in der Produktion machen sich dank der ökologischen Steuerreform bezahlt. 

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Wie sieht die Ökologische Steuerreform im Einzelnen aus? 

Um die ökologische Steuerreform einleiten zu können, wurden zwei Gesetze geändert und zwei neue erlassen:

• Mineralölsteuergesetz und die Mineralölsteuerverordnung wurden geändert. • Das Stromsteuergesetz und die Stromsteuerverordnung sind neu.


Wie hoch sind die Ökosteuern? 
Die ökologische Steuerreform sieht vor, dass die Ökosteuern in regelmäßigen Schritten steigen. 
Hier eine Übersicht über die Höhe der Ökosteuern:

Erhöhungsschritte, Einnahmen, Rentenversicherungsbeiträge

*Prognose
Anmerkung: Ohne die Ökosteuer läge der Rentenversicherungsbeitrag im Jahr 2003 bei 21,2 %, also um 1,7 % über dem tatsächlichen Wert.

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Welche Ausnahmeregelungen gibt es bei den Ökosteuern? 
Die Ökosteuern sehen verschiedene Ausnahmeregelungen im Bereich Verkehr, Wirtschaft, Mineralölbesteuerung und Energieerzeugung vor:

• Im Bereich Verkehr wird die Mineralölsteuererhöhung um 1,5 Cent pro Jahr ermäßigt. Das gilt für Kraftomnibusse, Bahnen und Sammeltaxen. Hierbei werden die ermäßigten Steuersätze für erd- oder flüssiggasbetriebene Fahrzeuge werden bis 2009 fortgeschrieben. Der Stromsteuersatz wird für den Schienenbahnverkehr und Oberleitungsbusse um 50% ermäßigt. • Im Bereich Energieerzeugung gibt es eine Stromsteuerbefreiung für Eigenerzeugung und Contracting bis 2 MW (begünstigt insbesondere kleine BHKW). Des Weiteren werden KWK-Anlagen von der Mineralölsteuer befreit, sofern sie einen Monatsnutzungsgrad von mind.70% haben. Eine Mineralölsteuerbefreiung für 10 Jahre gibt es für Gud-Anlagen, die zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.3.2003 gebaut werden und einen elektrischen Wirkungsgrad von mind. 57,5% haben. • Im Bereich Wirtschaft: Ermäßigter Steuersatz in Höhe von 20 % des Regelsatzes für Strom, Heizöl und Gas für folgende Einrichtungen:  - Teichwirtschaft und Fischzucht  - Behindertenwerkstätten

Nettobelastungsausgleich (oder Spitzenausgleich) nur für das Produzierende Gewerbe: 
Ausgleich für Unternehmen, deren Belastung durch die Ökosteuern mehr als das 1,2-fache der Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen beträgt. Der Sockelbetrag in Höhe von jeweils 1000 DM bei Strom sowie bei Gas und Heizöl gilt für alle Unternehmen. (Maximale Belastung durch Sockelbetrag: 2000 DM) 
Im Bereich Mineralölsteuerbefreiung für folgende Einrichtungen: 
- KWK-Anlagen mit einem Monatsnutzungsgrad von mindestens 70 % 
- GuD-Anlagen mit einem elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 57,5% (10 Jahre für Anlagen, die im Zeitraum 01.01.2000 bis 31.3.2003 gebaut werden).

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Abgeschaffte Ausnahmeregelungen für die Industrie: 
Am 14.11.2002 hat der Deutsche Bundestag einen erhöhten Ökosteuersatz für die Industrie, die bisher sogar Nettogewinne aus ihren Steuervergünstigungen eingefahren hat, beschlossen: Im Einzelnen sehen die neuen Vorschriften so aus:

• Das Produzierende Gewerbe, sowie die Land- und Forstwirtschaft müssen nun nicht mehr nur 20%, sondern 60% des Ökosteuerregelsatzes bezahlen. Zusätzlich der Spitzenausgleich jetzt so berechnet, dass auch bei hohen Energieverbräuchen eine moderate, jedoch ökologisch sinnvolle Grenzsteuerbelastung bleibt. • Für Nachtspeicherheizungen beträgt die Steuerermäßigung nicht mehr 50%, sondern nur noch 40%, abzuziehen vom Stromsteuerregelsatz. Diese Vergünstigung läuft am 31.12.2006 aus. • Erhöhung der Regelsteuersätze: • Der Regelsatz der Mineralölsteuer für Erdgas, das als Heizstoff verwendet wird, beträgt nun pro Megawattstunde nicht mehr 3,476€, sondern 5,50€. • Der Regelsteuersatz für Flüssiggas beträgt nun pro 1000kg 60,60€ und nicht mehr 38,34€. • Schweres Heizöl wird mit 25€ pro 1000kg besteuert, anstatt wie bisher 17,89€. • Von dieser Neuregelung bei den Regelsteuersätzen sind jedoch keine effizienten KWK-(Kraft-Wärme-Koppelungs-)Anlagen und mineralölgetriebene GuD-(Gas- und Dampfturbinen)-Anlagen betroffen. • Verlängerung der befristeten Steuervergünstigung für Mineralöle, die zum Beheizen von Gewächshäusern und geschlossenen Kulturräumen verwendet werden, bis zum 31.12.2004. • Verlängerung der befristeten Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Kfz verwendet wird, bis zum 31.12.2020.

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Ökosteuer-Gesetze: 
Im Rahmen der ökologischen Steuerreform sind das 
• Mineralölsteuergesetz und die 
• Mineralölsteuerverordnung 
geändert sowie das 
• Stromsteuergesetz und die 
• Stromsteuerverordnung 
neu geschaffen worden. 
Die konsolidierten Gesetzes- und Verordnungstexte geben das Recht vollständig wieder. 
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. 
Quelle: Bundesfinanzministerium.


Das 3-Liter Auto 
Die neu auf dem Markt angebotenen Autos verbrauchen Anfang des 21. Jahrhunderts mit 8,0 fast genau so viel, wie in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Die Phantasie der Autobauer scheint sich auf den Einbau von Klimaanlagen und Navigationssystemen zu beschränken. Oder sind es etwa die Autokäufer, denen die PS unter der Kühlerhaube wichtiger sind als ein schonender Umgang mit dem zur Neige gehenden Erdöl? 
Wer morgen ein Auto kauft, dem gibt die Ökosteuer heute das wichtige Signal: Ein sparsames Modell wird sich auch übermorgen bezahlt machen. 
Das steigende Benzinpreise recht schnell zum Umsteuern führen, zeigte sich im Jahr 2000, als die Benzinpreise während eines Jahres um 20 Pf./l stiegen (davon 6 Pfennige Ökosteuer). Der Benzinverbrauch sank erstmals um 2,4 Prozent, während er in den Jahren davor ständig gestiegen war. Damit die Ersparnis kein einmaliger Effekt bleibt, müssen die Benzinpreise auch langfristig weiter steigen. 
Es gibt bereits sog. 3-Liter-Autos. Zum Beispiel bleibt ein Audi A2 mit speziellem 1,2 Liter Motor unter 3 Liter/100km und auch der VW Lupo verbraucht maximal 2,99 Liter auf 100km. Aber es kommt noch besser: Volkswagen erhält dieses Jahr den jährlich vom ARBÖ (Automobil- und Radfahrerbund Österreich) vergebenen und begehrten Umweltpreis für das erste verkehrstaugliche und für den Straßenverkehr zugelassene 1-Liter-Auto der Welt. Bereits 1998 erhielt Volkswagen diese Auszeichnung für das inzwischen in Serie angebotene 3-Liter-Auto VW Lupo. Damit würdigt der ARBÖ (Automobil- und Radfahrerbund Österreich) das Engagement von Volkswagen verbrauchsarme Fahrzeuge nicht nur Fiktion zu bleiben, sondern auch Realität werden zu lassen. 
Seine Alltagstauglichkeit stellte das 1-Liter-Auto im April dieses Jahres unter Beweis. Auf einer Fahrt von Wolfsburg zur 42. Hauptversammlung nach Hamburg, fuhr der damalige Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Dr. Ferdinand Piëch trotz widriger Wetterbedingungen das 1-Liter-Auto mit einem rekordverdächtigen Durchschnittsverbrauch von 0,89 Litern auf 100 Kilometern und erreicht 120km/h! Allerdings nur ein Forschungsmodell.

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8 Tipps für 30% weniger Benzinverbrauch

• Bei Kurzstreckenfahrten ist der Verbrauch am höchsten: Bis zu 25 l/100km!
• Motor warm laufen lassen ist unnötig. Besser gleich losfahren.
• Niedertourig fahren spart am meisten Sprit. Im ersten Gang nur eine Wagenlänge anfahren, dann hoch schalten.
• Bevor 2000 Umdrehungen erreicht werden, hoch schalten.
• Im Stadtverkehr bei 50km/h im fünften oder vierten Gang im Verkehrsstrom mitschwimmen.
• Auch bei kurzen Stopps ab 20 Sekunden lohnt es sich, den Motor abzuschalten.
• Vermeiden Sie hohe Geschwindigkeiten. Bei 160 km/h verbraucht das Auto ca. 45 Prozent mehr als bei 120 km/h.
• Erhöhung des Reifendrucks um 0,2 bar gegenüber den Angaben in der Betriebsanleitung ist optimal für Sicherheit, Fahrkomfort und Benzinverbrauch.
• Vollsynthetisches Leichtlauföl spart 5 Prozent Sprit. Ebenso Leichtlaufreifen.


Weitere Infos: 
Die Ökosteuer ist keine Strafsteuer
Ist die Ökosteuer ungerecht, weil jeder Energieverbrauch und motorisierte Verkehr ökologisch besteuert wird? Schließlich braucht jeder Haushalt eine gewisse Menge Strom und Heizenergie. Und auch Mobilität gehört zu den Grundbedürfnissen. Trotzdem: Bei der ökologischen Steuerreform geht es nicht um Bestrafung und auch nicht um zusätzliche Steuern. Die ohnehin notwendigen Steuern und Abgaben werden umgeschichtet: Weg von der Belastung der Arbeit hin zur Belastung des Umweltverbrauchs.

Die Preise müssen die ökologische Wahrheit sagen 
Dieser Slogan geht zurück auf die volkswirtschaftliche Theorie der externen Kosten. Wenn bei der Produktion oder dem Gebrauch eines Produktes Schäden entstehen, die nicht der Verursacher zahlt, sondern Dritte, spricht man von externen Kosten. Der Straßenverkehr, zum Beispiel, verursacht jährlich externe Kosten in Höhe von 160 Milliarden Mark (das ist mehr als das Vierfache der Ökosteuer-Einnahmen im Jahr 2003). Das sind zum Beispiel Unfallkosten, Schäden an Gebäuden und Kosten für Lärmschutzmaßnahmen. Wenn die externen Kosten mittels Ökosteuern in den Benzinpreis eingerechnet werden, wird das Verursacherprinzip und damit ein Stück Gerechtigkeit verwirklicht.

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Umsteuern gegen Klimawandel 

Die Ökosteuer ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel, um die bedrohliche Schädigung der Umwelt aufzuhalten. Man muss sie nicht lieben, sondern verstehen. 
Eine bedrohliche Hypothek für unsere Zukunft ist der zu hohe Verbrauch fossiler Rohstoffe und der damit verbundene Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase. Bei der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas entsteht unvermeidlich Kohlendioxid (CO2). Es kann praktisch nicht aus den Abgasen herausgefiltert werden und wird deshalb immer in die Atmosphäre entlassen. Dort reichert sich das Kohlendioxid zusammen mit anderen Klimagasen an und führt zu dem befürchteten Treibhauseffekt: Die energiereichen Sonnenstrahlen gelangen weiter von der Sonne auf die Erdoberfläche, aber die Wärmeabstrahlung der Erde zurück in den Weltraum wird teilweise verhindert. So heizt sich das Klima immer weiter auf. 
Die Folgen für Mensch und Natur können verheerende Ausmaße annehmen: In vielen Regionen der Erde wird es längere Dürreperioden geben. Die Zahl der Wirbelstürme und Überschwemmungen nimmt zu. Der Meeresspiegel steigt an und bedroht viele Küstenregionen und Inselstaaten. In Deutschland müssen die Menschen an Nordsee und Elbe mit häufigeren Sturmfluten rechnen. In den Alpen wird sich die Grenze der Schneesicherheit im Winter auf über 1500 Höhenmeter verschieben. In der Landwirtschaft werden in vielen Regionen nicht mehr die eingeführten Pflanzen angebaut werden können.
Insgesamt bedeutet der Klimawandel für das Ökosystem einen nie da gewesenen Stress. Viele Pflanzen und Tierarten, die sonst Jahrhunderte und Jahrtausende haben, um sich an veränderte Temperaturen anzupassen, werden diesem Stress nicht standhalten und aussterben.

Ökosteuern verhindern die Klimakatastrophe! 
Diese Behauptung ist vielleicht etwas übertrieben, denn für die Reduzierung der Treibhausgase sind auch andere politische Maßnahmen notwendig. Aber der BUND ist überzeugt, dass breit angelegte Energie- und Verkehrssteuern das effizienteste und wirksamste Mittel zur Reduzierung der Treibhausgase sind. 
Was ist der Grund dafür? Kohlendioxid entsteht bei Millionen von Verbrennungsprozessen aus Kohle, Erdölprodukten und Erdgas. Es wäre nicht praktikabel, wenn der Gesetzgeber versuchen würde, diese Prozesse nur mit Hilfe technischer Auflagen energiesparender zu gestalten. Für jeden Anlagentyp, vom Benzinmotor über LKWs, unterschiedlichste Fabrikanlagen bis hin zu Heizungen müsste man den Herstellern und Betreibern technische Energiesparvorschriften machen. 
Die Ökosteuer ist intelligenter: Wenn alle Energieverbraucher mit einem höheren Energiepreis kalkulieren, dann wird dort in effiziente Technologien investiert, wo die Umweltentlastung am preisgünstigsten erreicht werden kann.

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SUBVENTIONSABBAU IM ZUGE DER ÖFR

Subventionsabbau allgemein (am Beispiel Energie):

Beim Subventionsabbau mit Augenmerk auf die Ziele der ökologischen Finanz- und Steuerreform muss generell zwischen zwei Arten von Subventionen unterschieden werden: Die sichtbaren offenen und die unsichtbaren versteckten Subventionen. Hierbei spielen die sog. erneuerbaren Energien eine große Rolle, wobei vor allem die Anhebung der Energiesteuern auf andere Ressourcen von Bedeutung ist.

Was bedeutet die Anhebung der Energiesteuern für den Subventionsabbau? 
Um eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten, ist eine Erhöhung der Energiesteuern unumgänglich. Dies gilt jedoch nur für umweltschädigende Energiegewinnungsmaßnahmen, die also einer nachhaltigen Entwicklung kontraproduktiv gegenüber stehen. Zum Beispiel kann durch eine Erhöhung der Energiesteuern bei der Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen auf der einen Seite, der Anreiz auf alternative, erneuerbare Energien umzusteigen auf der anderen Seite erhöht werden. 

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Offene Subventionen: 
Zu den „sichtbaren Subventionen“ zählen im Allgemeinen die Steuervergünstigungen und die Finanzhilfen.

Versteckte Subventionen: 
Zu den „versteckten Subventionen“ gehören Regulierungen mit Subventionscharakter, sowie sog. externe Kosten. So erhielten zum Beispiel 1998 die Steinkohlebranche und die Branche der erneuerbaren Energien prozentual gesehen nahezu gleiche Finanzhilfen. Jedoch wurde die Steinkohlebranche mit weitaus mehr Regulierungen und externen Kosten „subventioniert“. Derartige Subventionen verändern die Rangfolge der staatlich begünstigten Energieträger.

 

Themenbereiche


ÖKOLOGISCHE STEUERREFORM

ÖKOLOGISCHE FINANZREFORM

EMISSIONSHANDEL

SUBVENTIONSABBAU

EXTERNE EFFEKTE

 


ÖKOLOGISCHE STEUERREFORM

Was ist die Ökologische Steuerreform? 
Die ökologische Steuerreform ist nach einem einfachen Prinzip aufgebaut: Energie und umweltschädlicher Verkehr wird teurer, Arbeit wird günstiger. Damit kann der Umwelt geholfen werden. Gleichzeitig entstehen Arbeitsplätze, da Arbeitskräfte billiger werden. 
Profitieren kann davon jeder:

• Gesundes Klima statt Klimakatastrophe
• Schonung knapper Ressourcen
• Weniger Abhängigkeit vom Öl
• Wettbewerb in der Umwelttechnologie
• Mehr Arbeitsplätze

Somit werden die Einnahmen aus der Ökosteuer vollständig an die Bürger zurückgegeben. 
Die Ökosteuern müssen in regelmäßigen Schritten weiter ansteigen: dadurch können sich die Energieverbraucher rechtzeitig anpassen. Benzinsparende Fahrzeuge, das Umsteigen auf Bus und Bahn, bessere Wärmedämmung bei Gebäuden, Stromsparen und mehr Energieeffizienz in der Produktion machen sich dank der ökologischen Steuerreform bezahlt. 

Wie sieht die Ökologische Steuerreform im Einzelnen aus? 
Um die ökologische Steuerreform einleiten zu können, wurden zwei Gesetze geändert und zwei neue erlassen:

• Mineralölsteuergesetz und die Mineralölsteuerverordnung wurden geändert.
• Das Stromsteuergesetz und die Stromsteuerverordnung sind neu.

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Wie hoch sind die Ökosteuern? 
Die ökologische Steuerreform sieht vor, dass die Ökosteuern in regelmäßigen Schritten steigen. 
Hier eine Übersicht über die Höhe der Ökosteuern:

Erhöhungsschritte, Einnahmen, Rentenversicherungsbeiträge

*Prognose
Anmerkung: Ohne die Ökosteuer läge der Rentenversicherungsbeitrag im Jahr 2003 bei 21,2 %, also um 1,7 % über dem tatsächlichen Wert.

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Welche Ausnahmeregelungen gibt es bei den Ökosteuern? 
Die Ökosteuern sehen verschiedene Ausnahmeregelungen im Bereich Verkehr, Wirtschaft, Mineralölbesteuerung und Energieerzeugung vor:

• Im Bereich Verkehr wird die Mineralölsteuererhöhung um 1,5 Cent pro Jahr ermäßigt. Das gilt für Kraftomnibusse, Bahnen und Sammeltaxen. Hierbei werden die ermäßigten Steuersätze für erd- oder flüssiggasbetriebene Fahrzeuge werden bis 2009 fortgeschrieben. Der Stromsteuersatz wird für den Schienenbahnverkehr und Oberleitungsbusse um 50% ermäßigt.
• Im Bereich Energieerzeugung gibt es eine Stromsteuerbefreiung für Eigenerzeugung und Contracting bis 2 MW (begünstigt insbesondere kleine BHKW). Des Weiteren werden KWK-Anlagen von der Mineralölsteuer befreit, sofern sie einen Monatsnutzungsgrad von mind.70% haben. Eine Mineralölsteuerbefreiung für 10 Jahre gibt es für Gud-Anlagen, die zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.3.2003 gebaut werden und einen elektrischen Wirkungsgrad von mind. 57,5% haben.
• Im Bereich Wirtschaft: Ermäßigter Steuersatz in Höhe von 20 % des Regelsatzes für Strom, Heizöl und Gas für folgende Einrichtungen: 
- Teichwirtschaft und Fischzucht 
- Behindertenwerkstätten

Nettobelastungsausgleich (oder Spitzenausgleich) nur für das Produzierende Gewerbe: 
Ausgleich für Unternehmen, deren Belastung durch die Ökosteuern mehr als das 1,2-fache der Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen beträgt. Der Sockelbetrag in Höhe von jeweils 1000 DM bei Strom sowie bei Gas und Heizöl gilt für alle Unternehmen. (Maximale Belastung durch Sockelbetrag: 2000 DM) 
Im Bereich Mineralölsteuerbefreiung für folgende Einrichtungen: 
- KWK-Anlagen mit einem Monatsnutzungsgrad von mindestens 70 % 
- GuD-Anlagen mit einem elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 57,5% (10 Jahre für Anlagen, die im Zeitraum 01.01.2000 bis 31.3.2003 gebaut werden).

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Abgeschaffte Ausnahmeregelungen für die Industrie: 
Am 14.11.2002 hat der Deutsche Bundestag einen erhöhten Ökosteuersatz für die Industrie, die bisher sogar Nettogewinne aus ihren Steuervergünstigungen eingefahren hat, beschlossen: Im Einzelnen sehen die neuen Vorschriften so aus:

• Das Produzierende Gewerbe, sowie die Land- und Forstwirtschaft müssen nun nicht mehr nur 20%, sondern 60% des Ökosteuerregelsatzes bezahlen. Zusätzlich der Spitzenausgleich jetzt so berechnet, dass auch bei hohen Energieverbräuchen eine moderate, jedoch ökologisch sinnvolle Grenzsteuerbelastung bleibt.
• Für Nachtspeicherheizungen beträgt die Steuerermäßigung nicht mehr 50%, sondern nur noch 40%, abzuziehen vom Stromsteuerregelsatz. Diese Vergünstigung läuft am 31.12.2006 aus.
• Erhöhung der Regelsteuersätze:
• Der Regelsatz der Mineralölsteuer für Erdgas, das als Heizstoff verwendet wird, beträgt nun pro Megawattstunde nicht mehr 3,476€, sondern 5,50€.
• Der Regelsteuersatz für Flüssiggas beträgt nun pro 1000kg 60,60€ und nicht mehr 38,34€.
• Schweres Heizöl wird mit 25€ pro 1000kg besteuert, anstatt wie bisher 17,89€.
• Von dieser Neuregelung bei den Regelsteuersätzen sind jedoch keine effizienten KWK-(Kraft-Wärme-Koppelungs-)Anlagen und mineralölgetriebene GuD-(Gas- und Dampfturbinen)-Anlagen betroffen.
• Verlängerung der befristeten Steuervergünstigung für Mineralöle, die zum Beheizen von Gewächshäusern und geschlossenen Kulturräumen verwendet werden, bis zum 31.12.2004.
• Verlängerung der befristeten Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Kfz verwendet wird, bis zum 31.12.2020.

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Ökosteuer-Gesetze: 
Im Rahmen der ökologischen Steuerreform sind das 
• Mineralölsteuergesetz und die 
• Mineralölsteuerverordnung 
geändert sowie das 
• Stromsteuergesetz und die 
• Stromsteuerverordnung 
neu geschaffen worden. 
Die konsolidierten Gesetzes- und Verordnungstexte geben das Recht vollständig wieder. 
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. 
Quelle: Bundesfinanzministerium.


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Das 3-Liter Auto 
Die neu auf dem Markt angebotenen Autos verbrauchen Anfang des 21. Jahrhunderts mit 8,0 fast genau so viel, wie in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Die Phantasie der Autobauer scheint sich auf den Einbau von Klimaanlagen und Navigationssystemen zu beschränken. Oder sind es etwa die Autokäufer, denen die PS unter der Kühlerhaube wichtiger sind als ein schonender Umgang mit dem zur Neige gehenden Erdöl? 
Wer morgen ein Auto kauft, dem gibt die Ökosteuer heute das wichtige Signal: Ein sparsames Modell wird sich auch übermorgen bezahlt machen. 
Das steigende Benzinpreise recht schnell zum Umsteuern führen, zeigte sich im Jahr 2000, als die Benzinpreise während eines Jahres um 20 Pf./l stiegen (davon 6 Pfennige Ökosteuer). Der Benzinverbrauch sank erstmals um 2,4 Prozent, während er in den Jahren davor ständig gestiegen war. Damit die Ersparnis kein einmaliger Effekt bleibt, müssen die Benzinpreise auch langfristig weiter steigen. 
Es gibt bereits sog. 3-Liter-Autos. Zum Beispiel bleibt ein Audi A2 mit speziellem 1,2 Liter Motor unter 3 Liter/100km und auch der VW Lupo verbraucht maximal 2,99 Liter auf 100km. Aber es kommt noch besser: Volkswagen erhält dieses Jahr den jährlich vom ARBÖ (Automobil- und Radfahrerbund Österreich) vergebenen und begehrten Umweltpreis für das erste verkehrstaugliche und für den Straßenverkehr zugelassene 1-Liter-Auto der Welt. Bereits 1998 erhielt Volkswagen diese Auszeichnung für das inzwischen in Serie angebotene 3-Liter-Auto VW Lupo. Damit würdigt der ARBÖ (Automobil- und Radfahrerbund Österreich) das Engagement von Volkswagen verbrauchsarme Fahrzeuge nicht nur Fiktion zu bleiben, sondern auch Realität werden zu lassen. 
Seine Alltagstauglichkeit stellte das 1-Liter-Auto im April dieses Jahres unter Beweis. Auf einer Fahrt von Wolfsburg zur 42. Hauptversammlung nach Hamburg, fuhr der damalige Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Dr. Ferdinand Piëch trotz widriger Wetterbedingungen das 1-Liter-Auto mit einem rekordverdächtigen Durchschnittsverbrauch von 0,89 Litern auf 100 Kilometern und erreicht 120km/h! Allerdings nur ein Forschungsmodell.

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8 Tipps für 30% weniger Benzinverbrauch
• Bei Kurzstreckenfahrten ist der Verbrauch am höchsten: Bis zu 25 l/100km!
• Motor warm laufen lassen ist unnötig. Besser gleich losfahren.
• Niedertourig fahren spart am meisten Sprit. Im ersten Gang nur eine Wagenlänge anfahren, dann hoch schalten.
• Bevor 2000 Umdrehungen erreicht werden, hoch schalten.
• Im Stadtverkehr bei 50km/h im fünften oder vierten Gang im Verkehrsstrom mitschwimmen.
• Auch bei kurzen Stopps ab 20 Sekunden lohnt es sich, den Motor abzuschalten.
• Vermeiden Sie hohe Geschwindigkeiten. Bei 160 km/h verbraucht das Auto ca. 45 Prozent mehr als bei 120 km/h.
• Erhöhung des Reifendrucks um 0,2 bar gegenüber den Angaben in der Betriebsanleitung ist optimal für Sicherheit, Fahrkomfort und Benzinverbrauch.
• Vollsynthetisches Leichtlauföl spart 5 Prozent Sprit. Ebenso Leichtlaufreifen.

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Weitere Infos: 
Die Ökosteuer ist keine Strafsteuer

Ist die Ökosteuer ungerecht, weil jeder Energieverbrauch und motorisierte Verkehr ökologisch besteuert wird? Schließlich braucht jeder Haushalt eine gewisse Menge Strom und Heizenergie. Und auch Mobilität gehört zu den Grundbedürfnissen. Trotzdem: Bei der ökologischen Steuerreform geht es nicht um Bestrafung und auch nicht um zusätzliche Steuern. Die ohnehin notwendigen Steuern und Abgaben werden umgeschichtet: Weg von der Belastung der Arbeit hin zur Belastung des Umweltverbrauchs.

Die Preise müssen die ökologische Wahrheit sagen 
Dieser Slogan geht zurück auf die volkswirtschaftliche Theorie der externen Kosten. Wenn bei der Produktion oder dem Gebrauch eines Produktes Schäden entstehen, die nicht der Verursacher zahlt, sondern Dritte, spricht man von externen Kosten. Der Straßenverkehr, zum Beispiel, verursacht jährlich externe Kosten in Höhe von 160 Milliarden Mark (das ist mehr als das Vierfache der Ökosteuer-Einnahmen im Jahr 2003). Das sind zum Beispiel Unfallkosten, Schäden an Gebäuden und Kosten für Lärmschutzmaßnahmen. Wenn die externen Kosten mittels Ökosteuern in den Benzinpreis eingerechnet werden, wird das Verursacherprinzip und damit ein Stück Gerechtigkeit verwirklicht.

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Umsteuern gegen Klimawandel 
Die Ökosteuer ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel, um die bedrohliche Schädigung der Umwelt aufzuhalten. Man muss sie nicht lieben, sondern verstehen. nbsp;
Eine bedrohliche Hypothek für unsere Zukunft ist der zu hohe Verbrauch fossiler Rohstoffe und der damit verbundene Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase. Bei der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas entsteht unvermeidlich Kohlendioxid (CO2). Es kann praktisch nicht aus den Abgasen herausgefiltert werden und wird deshalb immer in die Atmosphäre entlassen. Dort reichert sich das Kohlendioxid zusammen mit anderen Klimagasen an und führt zu dem befürchteten Treibhauseffekt: Die energiereichen Sonnenstrahlen gelangen weiter von der Son ne auf die Erdoberfläche, aber die Wärmeabstrahlung der Erde zurück in den Weltraum wird teilweise verhindert. So heizt sich das Klima immer weiter auf. 
Die Folgen für Mensch und Natur können verheerende Ausmaße annehmen: In vielen Regionen der Erde wird es längere Dürreperioden geben. Die Zahl der Wirbelstürme und Überschwemmungen nimmt zu. Der Meeresspieg el steigt an und bedroht viele Küstenregionen und Inselstaaten. In Deutschland müssen die Menschen an Nordsee und Elbe mit häufigeren Sturmfluten rechnen. In den Alpen wird sich die Grenze der Schneesicherheit im Winter auf über 1500 Höhenmeter verschieben. In der Landwirtschaft werden in vielen Regionen nicht mehr die eingeführten Pflanzen angebaut werden können.
Insgesamt bedeutet der Klimawandel für das Ökosystem einen nie da gewesenen Stress. Viele Pflanzen und Tierarten, die sonst Jahrhunderte und Jahrtausende haben, um sich an veränderte Temperaturen anzupassen, werden diesem Stress nicht standhalten und aussterben.

Ökosteuern verhindern die Klimakatastrophe! 
Diese Behauptung ist vielleicht etwas übertrieben, denn für die Reduzierung der Treibhausgase sind auch andere politische Maßnahmen notwendig. Aber der BUND ist überzeugt, dass breit angelegte Energie- und Verkehrssteuern das effizienteste und wirksamste Mittel zur Reduzierung der Treibhausgase sind. 
Was ist der Grund dafür? Kohlendioxid entsteht bei Millionen von Verbrennungsprozessen aus Kohle, Erdölprodukten und Erdgas. Es wäre nicht praktikabel, wenn der Gesetzgeber versuchen würde, diese Prozesse nur mit Hilfe technischer Auflagen energiesparender zu gestalten. Für jeden Anlagentyp, vom Benzinmotor über LKWs, unterschiedlichste Fabrikanlagen bis hin zu Heizungen müsste man den Herstellern und Betreibern technische Energiesparvorschriften machen. 
Die Ökosteuer ist intelligenter: Wenn alle Energieverbraucher mit einem höheren Energiepreis kalkulieren, dann wird dort in effiziente Technologien investiert, wo die Umweltentlastung am preisgünstigsten erreicht werden kann.

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ÖKOLOGISCHE FINANZREFORM
Was bedeutet ökologische Finanzreform? 

Viele steuer- und subventionspolitische Maßnahmen fördern indirekt umweltbelastende Aktivitäten und bremsen damit eine nachhaltige Entwicklung. Um das zu verhindern, müssen mittels einer ökologischen Finanzreform weitere Steuern auf umweltbelastende Güter eingeführt, sowie kontraproduktive Subventionen und Steuervergünstigungen abgebaut werden. Im Zuge einer ökologischen Finanzreform müssen sowohl die Einnahmen, als auch die Ausgaben des Staates nach umweltschonenden Gesichtspunkten gestaltet werden. 
Die ökologische Finanzreform ist an die ökologische Steuerreform gebunden, da sie ebenfalls zur Entlastung des Faktors Arbeit und zum Schutz der Umwelt beiträgt.

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Woraus besteht die Ökologische Finanzreform? 
Eine ökologische Finanzreform umfasst verschiedene komplexe Themenbereiche. Im Wesentlichen sind das die umweltorientierte Reform bestehender Steuern, die umweltorientierte Gestaltung von Beiträgen und Gebühren, Subventionspolitik zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung, sowie eine nachhaltig umweltgerechte Gestaltung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates, insbesondere der öffentlichen Beschaffung und staatlichen Investitionen. 

Was bedeutet die umweltorientierte Reform bestehender Steuern? 
Bestehende Steuern werden im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung so reformiert, dass sie eine Lenkungseffizienz in Richtung Ökologie aufweisen. Hierzu kann die Reform der Energiebesteuerung (siehe Ökosteuer), aber auch Veränderungen in den Bereichen der Flächenverbrauchsbesteuerung gehören. In diesen beiden Fällen liegt die Lenkungswirkung  
• bei der Ökosteuer in der „Anerziehung“ eines ressourcenschonenden, energiesparenden Verbraucherverhaltens, 
• bei der Flächenverbrauchsbesteuerung in der Verhinderung einer übermäßigen Flächenversiegelung. 

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Was bedeutet der Abbau kontraproduktiver Subventionen? 
Förderziele, die nicht mehr mit der angestrebten nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung vereinbar sind, werden im Zuge einer ökologischen Finanzreform abgeschafft. Diese Subventionen können ersatzlos abgeschafft werden, sofern sie nicht aus Gründen der Wirtschafts- und Sozialverträglichkeit durch andere Förderungen ersetzt werden müssen. Durch Abschaffung solcher Subventionen werden die oft damit verbundenen hohen fiskalischen und volkswirtschaftlichen Kosten reduziert.

Was ist unter einer umweltgerechten Gestaltung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates zu verstehen? 
Beispielsweise können öffentliche Einrichtungen bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen auf deren Umweltverträglichkeit achten. Damit würde der Staat seiner Vorbildfunktion nachkommen. Auch Investitionen zur umweltgerechten Optimierung von Abläufen und Energieeinsparung innerhalb öffentlicher Einrichtungen zählen dazu. Kosteneinsparungen im Sinne der ökologischen Finanzreform sind so möglich. 

Welche Rolle spielt die staatliche Investitionspolitik bei der ökologischen Finanzreform? 
Um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, besteht die Aufgabe des Staates darin, Investitionsentscheidungen so zu treffen, dass langfristige Umwelteinwirkungen bedacht werden. So können immense Folgekosten von umweltschädigenden Fehlinvestitionen ausgeschlossen werden. 

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EMISSIONSHANDEL
Definition: 
Allgemein ist darunter der Handel mit Verschmutzungsrechten für die Industrie zu verstehen.  
Dieses Modell orientiert sich an den sog. Kyoto-Mechanismen, die auf der Klimaschutzkonferenz in Kyoto im Dezember 1997 erstmals besprochen wurden. Auch das Prinzip Cap and trade und das Pool Modell ist beim Handel mit Verschmutzungsrechten von Bedeutung. 

Was sind die Kyoto-Mechanismen? 
Unter dem Begriff „Kyoto-Mechanismen“ werden neuerdings Emissionshandel(s.o.), Joint Implementation und der Clean Development Mechanism zusammengefasst. 

Was bedeutet Joint Implementation (JI)? 
(Gemeinsame Implementierung) 

JI bedeutet, dass Unternehmen der Industrienationen in anderen Industrieländern investieren können und ist zur Ergänzung inländischer Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen vorgesehen. Dafür würden dien Unternehmen Emissionsgutschriften erhalten. Diese Emissionsgutschriften können die betreffenden Unternehmen mit Ihren eigenen Emissionszertifikaten und somit Reduktionszielen verrechnen. 

Was ist der Clean Development Mechanism (CDM)? 
(Mechanismus für eine saubere bzw. umweltverträgliche Entwicklung) 

Der CDM ermöglicht den Industrienationen zusätzlich zur JI auch in Entwicklungsländern zu investieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Investoren in dem Gastgeberland einen aktiven und wahrnehmbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Hierfür können sich die jeweiligen Investoren wiederum Emissionsgutschriften im Heimatland anrechnen lassen. So kann als Ausgleich zu den JI-Projekten zur nachhaltigen Entwicklungshilfe beigetragen werden. Im Übrigen sieht der CDM vor, das alle Emissionsreduktionen, die sich aus JI-Projekten ergeben, einer Prüfung unterzogen und beglaubigt werden.

Was bedeutet Cap and Trade? 
(Deckeln und Handeln) 
Um Unternehmen finanzielle Anreize zur Emissionsreduktion zu bieten, kann das Cap-and-Trade-System angewandt werden: Cap, weil der Staat ein genau festgelegtes Maximum an Verschmutzungsrechten zuteilt und somit das Reduktionsziel vorgibt. Trade, weil jeder mit seinen Verschmutzungsrechten frei umgehen darf: Verkäufe nicht benötigter Emissionsrechte an andere Unternehmen. 

Was ist das Pool-Modell? 
Nach dem Pool-Modell werden alle Emissionsrechte eines Wirtschaftszweigs in einem Topf (Pool) von einem Treuhänder verwaltet. Dabei muss der Treuhänder dafür sorgen, dass sein jeweiliger Wirtschaftszweig nicht mehr emittiert, als er Emissionsrechte hält. Gleichzeitig können weiterhin überflüssige Emissionsrechte an andere Branchen verkauft werden.

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SUBVENTIONSABBAU IM ZUGE DER ÖFR

Subventionsabbau allgemein (am Beispiel Energie): 
Beim Subventionsabbau mit Augenmerk auf die Ziele der ökologischen Finanz- und Steuerreform muss generell zwischen zwei Arten von Subventionen unterschieden werden: Die sichtbaren offenen und die unsichtbaren versteckten Subventionen. Hierbei spielen die sog. erneuerbaren Energien eine große Rolle, wobei vor allem die Anhebung der Energiesteuern auf andere Ressourcen von Bedeutung ist.

Was bedeutet die Anhebung der Energiesteuern für den Subventionsabbau? 
Um eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten, ist eine Erhöhung der Energiesteuern unumgänglich. Dies gilt jedoch nur für umweltschädigende Energiegewinnungsmaßnahmen, die also einer nachhaltigen Entwicklung kontraproduktiv gegenüber stehen. Zum Beispiel kann durch eine Erhöhung der Energiesteuern bei der Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen auf der einen Seite, der Anreiz auf alternative, erneuerbare Energien umzusteigen auf der anderen Seite erhöht werden. 

Offene Subventionen: 

Zu den „sichtbaren Subventionen“ zählen im Allgemeinen die Steuervergünstigungen und die Finanzhilfen.

Versteckte Subventionen: 
Zu den „versteckten Subventionen“ gehören Regulierungen mit Subventionscharakter, sowie sog. externe Kosten. So erhielten zum Beispiel 1998 die Steinkohlebranche und die Branche der erneuerbaren Energien prozentual gesehen nahezu gleiche Finanzhilfen. Jedoch wurde die Steinkohlebranche mit weitaus mehr Regulierungen und externen Kosten „subventioniert“. Derartige Subventionen verändern die Rangfolge der staatlich begünstigten Energieträger. 

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EXTERNE EFFEKTE

Was sind externe Effekte? 
Externe Effekte sind Kosten- oder Nutzenwirkungen, die nicht über den Markt geregelt werden, sondern Kosten und Nutzen von Dritten unmittelbar beeinflussen. Dabei muss zwischen positiven und negativen externen Effekten (externe Nutzen, externe Kosten) unterschieden werden. 

Weitere Erläuterungen: 
Externe Effekte sind Folgen, die auf das Verhalten von Menschen zurückzuführen sind. Diese Folgen betreffen jedoch nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch (oder nur) andere Individuen, werden aber nicht im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ausgehandelt oder abgegolten. Externe Effekte spiegeln sich also nicht im Preis für eine Leistung oder ein Produkt wider und verursachen damit Fehlallokationen, da die Mechanismen der Ökonomie auf Kostentransparenz aufbauen. Eine ökonomische Strategie zum Umgang mit dem Problem der externen Effekte ist die Monetarisierung, das heißt die Berechnung externer Kosten und Nutzen. Monetarisieren externer Effekte bedeutet, den Folgen finanzielle Auswirkungen zuordnen. Beispielsweise kann man so die Schäden an Gebäuden durch Schwefeldioxydemissionen aus dem Verkehr quantifizieren und in Kosten ausdrücken. Durch die Berechnung externer Kosten und Nutzen werden externe Effekte transparent gemacht. Außerdem wird Vergleichbarkeit hergestellt: Das Benzinauto führt zu Schäden an Gebäudefassaden, das Biodieselauto zur Stickstoffbelastung des Bodens - welche dieser beiden Folgen ist schwerwiegender? Laut Ökonomie jene, die mehr (interne und externe) Kosten verursacht. Der Frage, wie externe Effekte zu monetarisieren sind, welcher finanzielle Aufwand zum Beispiel einer kaputten Fassade im Vergleich zu einem überdüngten Boden beigemessen wird, begegnet die Ökonomie mit unterschiedlichsten Verfahren, die Vor- und Nachteile aufweisen und diskutierenswert sind.